Das Hotel für Ihre Samtpfoten
Das Hotel für Ihre Samtpfoten

Anmeldung/Pensionsvertrag

Bitte denken Sie bei der Buchung an unsere Öffnungszeiten.
Von Montag bis Freitag können wir Termine  zum Bringen und Abholen der Tiere absprechen.
Samstag von 8-11 Uhr/ Sonntag und Feiertag ist geschlossen!

Aktuelle Preise sehen Sie unter Konditionen

Vertragsbedingungen

 

MeineKatzenpension gewährleistet, ihr Tier in vollem Umfang zu verpflegen und zu versorgen. Es wird in der Pension die tierschutzgerechte Unterbringung ihres Tieres sowie ausreichend Beschäftigungs-, Bewegungsmöglichkeit und Zuwendung garantiert. Zusätzliche Pflege, wie das Kämmen von Langhaarkatzen oder Verabreichung von Medikamenten werden gegen einen kleinen Aufpreis zuverlässig durchgeführt.

Jeder Katzengast wird individuell betreut und auf alle Bedürfnisse wird sorgfältig eingegangen. Besonders wichtig ist, dass die Urlaubsgäste ihre gewohnte Nahrung bekommen, denn Futterumstellungen können zu Verdauungsproblemen oder sogar allergischen Reaktionen führen. Der Umzug in eine fremde Umgebung bedeutet für Katzen immer Stress. Um den Stress nicht auch noch durch eine Futterumstellung zu verstärken, bitten wir Sie, das gewohnte Futter von Zuhause mitzubringen. Leckerchen, Katzengras,  etc. werden von uns zur Verfügung gestellt und sind selbstverständlich im Pensionspreis enthalten.

 

 

Der Kunde erklärt, dass das in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Kunde erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seines Tieres zu machen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, bei Abgabe seines Tieres den Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Außerdem ist der Impfpass des Tieres bei der Katzenpension für die Zeit des Aufenthaltes zu hinterlegen.

Alle aus unrichtig gemachten Angaben entstandenen Schäden oder Folgeschäden - auch gegenüber Dritten - können gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

Chronische Krankheiten sind der Pension vor Pensionsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren.

 

Bei Pensionsantritt muss das Tier über einen vollständigen Impfschutz (Katzenschnupfen und Katzenseuche, bei Freigängern auch Tollwut), verfügen und gegen Würmer und Ektoparasiten geschützt sein.

Bei Infektionen des Tieres bei Beginn der Pensionsaufnahme und deren Übertragung auf andere Pensionsbewohner trägt der Kunde die Folgekosten (Desinfektion, Behandlung der anderen mitinfizierten Tiere).

 

Nicht jede Katze fühlt sich in der Gruppe wohl, daher gibt es bei uns nur Einzelhaltung. Das gilt natürlich nicht, wenn mehrere Katzen aus einem Haushalt kommen.

 

Für die Unterbringung der Tiere gelten die im jeweiligen Vertrag festgelegten Preise pro Tag zzgl. etwaig vereinbarter Sonderzahlungen.

Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies unverzüglich anzuzeigen.

Die Anzahl der nicht vereinbarten Aufbewahrungstage ist nach dem o.g. Tagessatz von dem Tierhalter zu vergüten.


Für den Fall, dass ein Tier während des Aufenthaltes in der Katzenpension erkrankt oder sich verletzt, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Behandlungskosten, Kosten für Medikamente, Fahrtkosten, Tierarztbesuche, Rezeptgebühren, Sonderunterbringung und spezielle Pflege.

Die erforderlichen Behandlungen werden in der Regel durch den Haustierarzt der Katzenpension durchgeführt, es sei denn, der eigene Haustierarzt ist erreichbar. Unser Haustierarzt stellt seine Kosten der Katzenpension in Rechnung, die diese Kosten bei Abholung des Tieres mit dem Tierhalter in bar abrechnet.

Sollte ein Tier während der Pensionszeit so schwer erkranken, dass nach tierärztlicher Diagnose eine Heilung ausgeschlossen ist und das Tier leidet, erklärt sich der Tierhalter ausdrücklich damit einverstanden, dass das Tier auf seine Kosten durch den Tierarzt eingeschläfert wird. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Rücksprache mit dem Tierhalter nicht möglich ist.

 

Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Tierhalter trägt hierbei die Beweislast. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.

 

Für Verlust oder Beschädigung von Decken und Spielsachen, die den Tieren mitgegeben wurden, wird nicht gehaftet.

 

Die Anmeldung gilt mit Abgabe des unterschriebenen Anmeldformulars als verbindlich. Stornierungen innerhalb der Ferien werden nicht akzeptiert-voll bezahlt wie gebucht.Stornierungen außerhalb der Ferien werden mit 50% fällig.

 

Die benötigten Daten zur Pensionsabwicklung werden bei uns gespeichert. Es werden alle Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

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